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Wissenswertes über das Taxi

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Das Taxi gehört weltweit zu den bekanntesten öffentlichen Verkehrsmitteln. Es dient zur individuellen Beförderung von Personen und deren Gepäck. Der Fahrgast bezahlt den Betrag, den der Fahrer vom Taxameter abliest, in inländischer Währung. Wer ein Taxi fahren möchte benötigt einige Jahre Erfahrung im eigenständigen Chauffieren eines Automobils. Im Anschluss legt er eine praktische und theoretische Prüfung ab. Sobald er über seinen Taxischein verfügt, darf er als Angestellter, freier Mitarbeiter oder selbständiger Unternehmer das ausgewählte Gewerbe betreiben.
Bestellt der Fahrgast sein Taxi von beispielsweise Ullis Taxi per Telefon, SMS oder Fax, kann er meistens zwischen der Limousine und dem Kombi wählen. Die letztere Variante lohnt sich vor allem, wenn zusätzliches Gepäck mitgenommen werden soll. Spezielle Shuttle-Dienste konzentrieren sich auf Fahrten zwischen Flughäfen und Bahnhöfen. Sie holen ihre Kunden beispielsweise von ihrer Heimatadresse ab und bringen sie pünktlich zum Flugzeug oder ihrer Bahnverbindung. Bei der Rückreise warten sie am Ankunftsort, von dem sie ihren Gast nach Hause bringen. Das hat den Vorteil, dass das eigene Auto nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Parkplatz steht. In einigen Gebieten gibt es wenig Straßen. Stattdessen findet man Wasser- und Luftwege. Um die Gäste trotzdem zu den gewünschten Orten zu chauffieren, bieten die ansässigen Unternehmer ihre Wasser- und Lufttaxen an.

Ein Funktaxi lässt sich leicht telefonisch, per Internet oder über einen anderen Kommunikationskanal rufen. Die zentrale Funkleitstelle gibt die Bestellung unmittelbar an den betreffenden Fahrer weiter. Meistens kann der Kunde mit ihm direkt sprechen. In einigen Städten gibt es mittlerweile einen Datenfunk. Der Fahrer erhält die für ihn wichtigen Informationen über ein spezielles Funksystem. Dabei liest er die von ihm abzurufenden Informationen direkt vom Display ab. Benötigt er sie auch zu einem späteren Zeitpunkt, kann er alle Daten digital abrufen und bestätigen.
Grundsätzlich müssen die Fahrer jeden Fahrgast mitnehmen und zu seinem Ziel bringen. Ausnahmen gibt es bei Alkohol und Aggression. Ist der Mitfahrer stark angetrunken, kann der Fahrer den Auftrag verweigern. Gleiches gilt für Aggression. Tritt der Gast aggressiv auf, sollte der Fahrer besser sie Polizei rufen.

Bezüglich der Ausstattung des Taxis gibt es bestimmte Regeln. Dabei muss es über mindestens zwei Achsen und vier Räder verfügen. Ein dreirädriger Kraftwagen käme also nicht in Frage. Eine Ausnahme bilden die Fahrrad-Rikschas, die in Innenstädten angeboten werden. Sie werden jedoch nur über die Muskelkraft der betreffenden Fahrer angetrieben. Um dem Gast den problemlosen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, verfügt das Fahrzeug auf der rechten Seite über mindestens zwei Türen. Da viele Gäste ihr Gepäck befördern möchten, muss der Fahrer mindestens fünfzig Kilo dafür reservieren.
Jeder kennt das quer auf dem Dach befestigte Schild, das den beleuchteten Schriftzug trägt. Auch diese Variante ist in den meisten Fällen vorgeschrieben. Hier hat der Gesetzgeber jedoch auch Ausnahmen vorgesehen. Außerdem hat der Betreiber des Unternehmens seinen Namen, die Anschrift sowie die Identifikationsdaten seines Unternehmens im Innenteil auszulegen.


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